Kurzzeitkennzeichen: Kosten, Dauer und Beantragung
Stand: 01.09.2026
Ein Kurzzeitkennzeichen gilt maximal 5 Tage, ist am gelben Streifen mit Ablaufdatum erkennbar und eignet sich für Überführungs- und Probefahrten sowie die Fahrt zur Hauptuntersuchung.
Auf einen Blick
- Die Gültigkeit ist auf maximal 5 Tage begrenzt, das Ablaufdatum steht im gelben Streifen rechts auf dem Schild.
- Typische Einsatzzwecke sind Überführungsfahrten, Probefahrten und die Fahrt zur Hauptuntersuchung.
- Seit 2015 ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung Voraussetzung, außer bei der Fahrt zur HU selbst.
- Ohne elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, wird kein Kurzzeitkennzeichen ausgegeben.
- Die Gesamtkosten hängen neben der Gebühr für die Schilder vor allem vom gewählten Versicherer ab.
Was ein Kurzzeitkennzeichen ist
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein zeitlich begrenztes amtliches Kennzeichen, das die Zulassungsstelle für maximal 5 Tage ausgibt. Erkennbar ist es an dem gelben Streifen am rechten Rand des Schildes, in dem das genaue Ablaufdatum eingedruckt ist. Nach Ablauf dieses Datums darf das Fahrzeug mit diesem Schild nicht mehr bewegt werden, unabhängig davon, ob die 5 Tage tatsächlich ausgeschöpft wurden.
Anders als ein reguläres Kennzeichen ist das Kurzzeitkennzeichen nicht dauerhaft an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern kann während der Gültigkeit auch für unterschiedliche Fahrzeuge derselben Person genutzt werden, solange jeweils nur eines davon gleichzeitig unterwegs ist.
Beantragt wird das Kurzzeitkennzeichen direkt bei der Zulassungsstelle, unabhängig vom Wohnort der Halterin oder des Halters. Mitzubringen sind in der Regel der Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I, ein gültiger Ausweis sowie der Nachweis der eVB.
Reicht der Zeitraum von 5 Tagen nicht aus, lässt sich das Kurzzeitkennzeichen nicht verlängern. Stattdessen muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit erneuter Gebühr und gegebenenfalls neuer eVB. Wer absehbar mehr Zeit benötigt, etwa für eine längere Überführungsstrecke mit Zwischenstopps, sollte das bei der Terminplanung von vornherein berücksichtigen.
Wofür Sie es nutzen können
Die häufigsten Einsatzzwecke sind die Überführungsfahrt eines gekauften Fahrzeugs zum neuen Standort, die Probefahrt vor einem Kauf sowie die Fahrt zu einer fälligen Hauptuntersuchung, wenn das Fahrzeug aktuell nicht zugelassen ist. Auch im Umfeld einer bevorstehenden Auslandsausfuhr wird es gelegentlich genutzt, für die endgültige Ausfuhr selbst ist allerdings ein anderes Kennzeichen vorgesehen.
Auch beim Kauf eines Fahrzeugs von privat, das noch nicht am neuen Wohnort zugelassen ist, ist das Kurzzeitkennzeichen häufig die praktischste Lösung: Es erlaubt die einmalige Fahrt zur neuen Zulassungsstelle, ohne dass zuvor eine reguläre Anmeldung nötig wäre.
Auch bei Oldtimern, die zu einer Ausstellung oder einem Treffen in einem anderen Bundesland gebracht werden sollen, kommt gelegentlich ein Kurzzeitkennzeichen zum Einsatz, sofern kein dauerhaftes rotes Kennzeichen vorhanden ist. Für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung gilt dabei dieselbe Einschränkung wie bei jeder anderen Nutzung auch.
Voraussetzungen: Hauptuntersuchung und Versicherung
Seit 2015 gilt: Ein Kurzzeitkennzeichen wird grundsätzlich nur für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung ausgestellt. Eine Ausnahme besteht für die Fahrt zur HU selbst, hier darf das Fahrzeug auch ohne aktuelle Prüfplakette mit Kurzzeitkennzeichen zur Prüfstelle gefahren werden. Zusätzlich verlangt die Zulassungsstelle eine elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, die vorab bei einem Kfz-Versicherer eingeholt wird. Ohne diese Bestätigung wird kein Kurzzeitkennzeichen ausgegeben.
Ohne gültige HU und ohne bestehende Ausnahme für die Fahrt zur Prüfstelle wird die Zulassungsstelle die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens verweigern. Diese Regelung soll verhindern, dass erkennbar verkehrsunsichere Fahrzeuge über die kurze Gültigkeit des Kennzeichens dauerhaft im Straßenverkehr bewegt werden.
Was ein Kurzzeitkennzeichen kostet
Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: der Gebühr für Schilder und Zulassung sowie der Versicherungsprämie für die eVB. Die Versicherungskosten unterscheiden sich je nach Anbieter, Fahrzeugtyp und gewünschter Deckung teils erheblich, ein pauschaler Betrag lässt sich daher nicht seriös nennen. Ein Vergleich mehrerer Versicherer vor der Fahrt zur Zulassungsstelle lohnt sich in jedem Fall.
Zusätzlich zu Gebühr und Versicherung können bei manchen Zulassungsstellen weitere kleine Positionen anfallen, etwa für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung. Ein Blick auf die Gebührenordnung der jeweiligen Behörde vor dem Termin schafft Klarheit über die tatsächlichen Kosten vor Ort.
| Kennzeichen | Typischer Zweck | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Kurzzeitkennzeichen | Überführung, Probefahrt, HU-Fahrt | maximal 5 Tage |
| Rotes Kennzeichen | wiederkehrende Probe- und Überführungsfahrten für Betriebe | dauerhaft, mit Fahrtenbuch |
| Ausfuhrkennzeichen | endgültige Ausfuhr ins Ausland | frei wählbar bis zu 12 Monate |
Unterschied zu rotem Kennzeichen und Ausfuhrkennzeichen
Wer als Betrieb regelmäßig Probe- und Überführungsfahrten durchführt, ist mit einem dauerhaften roten Kennzeichen oft besser bedient als mit wiederholt neu beantragten Kurzzeitkennzeichen, da hier ein Fahrtenbuch statt einer Einzelgenehmigung genügt. Wer ein Fahrzeug dagegen endgültig ins Ausland verkauft und dort neu zulässt, greift zum Ausfuhrkennzeichen, dessen Gültigkeitsdauer frei gewählt werden kann und nicht auf 5 Tage begrenzt ist.
Für Privatpersonen, die nur einmalig ein einzelnes Fahrzeug bewegen müssen, bleibt das Kurzzeitkennzeichen in aller Regel die unkomplizierteste Lösung: kein Fahrtenbuch, keine langfristige Bindung, sondern ein klar begrenzter Zeitraum von maximal 5 Tagen.
Häufige Fragen
Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?
Maximal 5 Tage, das genaue Ablaufdatum steht im gelben Streifen auf dem Schild.
Brauche ich eine gültige Hauptuntersuchung?
Seit 2015 grundsätzlich ja, außer bei der Fahrt zur HU-Prüfstelle selbst.
Was ist eine eVB und warum brauche ich sie?
Die elektronische Versicherungsbestätigung bestätigt der Zulassungsstelle, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. Ohne sie wird kein Kurzzeitkennzeichen ausgegeben.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen insgesamt?
Neben der Gebühr für Schilder und Zulassung kommt die Versicherungsprämie hinzu, die je nach Anbieter unterschiedlich ausfällt.
Wann lohnt sich ein rotes Kennzeichen statt eines Kurzzeitkennzeichens?
Bei regelmäßigen Probe- und Überführungsfahrten eines Betriebs, da dort ein Fahrtenbuch statt wiederholter Einzelanträge genügt.
Quellen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)