Kennzeichenverzeichnis Alle Kfz-Kennzeichen in Deutschland

Rotes Kennzeichen: 06er und 07er Nummern erklärt

Stand: 01.09.2026

Rote Kennzeichen gibt es in zwei Varianten: die 06er-Nummer für Probe- und Überführungsfahrten von Händlern und Werkstätten, die 07er-Nummer für Sammlerinnen und Sammler mit mehreren Oldtimern über 30 Jahren.

Auf einen Blick

  • 06er-Kennzeichen erhalten Kfz-Betriebe für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mehrerer Fahrzeuge.
  • 07er-Kennzeichen sind Sammlerinnen und Sammlern vorbehalten, die mehrere Oldtimer über 30 Jahre besitzen.
  • Die Zulassungsbehörde prüft vor der Erteilung die Zuverlässigkeit der antragstellenden Person.
  • Jede Fahrt mit rotem Kennzeichen muss lückenlos im Fahrzeugscheinheft dokumentiert werden.
  • Anders als beim Kurzzeitkennzeichen ist kein neuer Antrag für jede einzelne Fahrt nötig.

Zwei rote Kennzeichen mit unterschiedlichem Zweck

Rote Kennzeichen fallen durch ihre rote statt schwarze Beschriftung auf und beginnen je nach Zweck mit der Ziffer 06 oder 07. Beide Varianten erlauben es, ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge zu nutzen, statt für jedes Fahrzeug einzeln eine Zulassung zu beantragen. Wer welches der beiden Kennzeichen erhält, hängt vom Verwendungszweck ab, nicht von persönlicher Wahl.

Für beide Varianten gilt: Das Kennzeichen selbst wird nicht an ein einzelnes Fahrzeug, sondern an eine Person beziehungsweise einen Betrieb ausgegeben. Welches Fahrzeug gerade damit unterwegs ist, ergibt sich erst aus der Eintragung im Fahrtenbuch zum Zeitpunkt der Fahrt.

Erkennbar sind beide Varianten am roten Schriftbild auf weißem Grund, das sich deutlich von regulären schwarzen Kennzeichen abhebt. Für Kontrollen im Straßenverkehr ist damit auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um ein Kennzeichen mit besonderem Verwendungszweck handelt, das an bestimmte Auflagen gebunden ist.

KennzeichenFür wenTypischer Zweck
06erKfz-Betriebe, Werkstätten, HändlerProbe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten
07erSammlerinnen und SammlerBewegen mehrerer Oldtimer ab 30 Jahren

Das 06er-Kennzeichen für Händler und Werkstätten

Das 06er-Kennzeichen richtet sich an Kfz-Betriebe: Autohäuser, Werkstätten und Hersteller. Es dient Probefahrten mit Kundenfahrzeugen oder Fahrzeugen aus dem eigenen Bestand, Prüfungsfahrten im Rahmen von Reparaturen sowie Überführungsfahrten zwischen Betriebsstätten oder zum neuen Halter. Die Zulassungsstelle prüft vor der Erteilung, ob der Betrieb tatsächlich regelmäßig entsprechende Fahrten durchführt, ein rotes Kennzeichen wird nicht pauschal an jeden Gewerbebetrieb ausgegeben.

Auch Prüforganisationen und größere Betriebe mit eigenem Fuhrpark an wechselnden Fahrzeugen können unter bestimmten Voraussetzungen ein 06er-Kennzeichen erhalten, sofern sie den entsprechenden Bedarf gegenüber der Zulassungsstelle nachweisen.

Neben Neuwagenhändlern nutzen auch Gebrauchtwagenhändler und Karosseriebaubetriebe das 06er-Kennzeichen regelmäßig, etwa um Fahrzeuge nach einer Reparatur zur Endabnahme oder zu einem Prüfdienst zu bringen.

Das 07er-Kennzeichen für Oldtimer-Sammler

Das 07er-Kennzeichen ist Personen vorbehalten, die mehrere Fahrzeuge im Oldtimer-Alter von mindestens 30 Jahren besitzen und diese zu Probefahrten, Vorführungen oder Ausstellungen bewegen möchten, ohne für jedes Fahrzeug ein eigenes H-Kennzeichen zu beantragen. Auch hier gilt: Nur wer glaubhaft macht, tatsächlich mehrere erhaltenswerte Fahrzeuge zu besitzen und regelmäßig zu bewegen, erhält die Zulassung.

Ein einzelnes Oldtimer-Fahrzeug, das regelmäßig gefahren wird, ist mit einer eigenen Umkennzeichnung meist besser aufgehoben. Das 07er-Kennzeichen zeigt seine Stärke vor allem bei mehreren Fahrzeugen, die jeweils nur gelegentlich, etwa zu Treffen oder Ausstellungen, bewegt werden.

Bei der Antragstellung verlangt die Zulassungsstelle häufig eine Auflistung der Fahrzeuge, für die das 07er-Kennzeichen genutzt werden soll, auch wenn später nicht für jedes einzelne ein eigenes Gutachten vorliegen muss wie beim individuellen H-Kennzeichen.

Voraussetzungen, Fahrtenbuch und Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen

Vor der Erteilung eines roten Kennzeichens prüft die Zulassungsbehörde die Zuverlässigkeit der antragstellenden Person, unter anderem anhand vorheriger Verstöße im Straßenverkehr. Wer das rote Kennzeichen erhält, muss ein Fahrzeugscheinheft führen: Darin werden Datum, Fahrtzweck, gefahrenes Fahrzeug und Fahrstrecke zu jeder einzelnen Fahrt lückenlos eingetragen. Kontrollen können dieses Heft jederzeit einsehen.

Die Kontrolle des Fahrtenbuchs kann durch Polizei, Zoll oder die Zulassungsbehörde selbst erfolgen. Fehlt ein Eintrag oder wurde das rote Kennzeichen für eine Fahrt genutzt, die nicht dem eigentlichen Verwendungszweck entspricht, drohen der Entzug des Kennzeichens und ein Bußgeld.

Der wesentliche Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen liegt in der Dauer: Während das Kurzzeitkennzeichen nur für eine einzelne, maximal 5 Tage lange Nutzung gilt und danach neu beantragt werden muss, bleibt das rote Kennzeichen dauerhaft gültig und deckt beliebig viele Fahrten ab, solange sie im Fahrtenbuch dokumentiert und dem eigentlichen Zweck entsprechend sind.

Kosten und Steuer beim roten Kennzeichen

Für die Zuteilung eines roten Kennzeichens fällt bei der Zulassungsstelle eine Gebühr an, die je nach Behörde variiert. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder selbst sowie gegebenenfalls für das Fahrzeugscheinheft, das bei der Zulassungsstelle oder im Fachhandel erhältlich ist.

Bei der Kraftfahrzeugsteuer gilt für rote Kennzeichen eine eigene Berechnung, die sich von der Besteuerung eines regulär zugelassenen Einzelfahrzeugs unterscheidet und pauschal für die Nutzung des roten Kennzeichens insgesamt anfällt, unabhängig davon, welches konkrete Fahrzeug gerade damit unterwegs ist. Auch die Versicherung wird für das Kennzeichen selbst abgeschlossen, nicht für ein einzelnes Fahrzeug.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen 06er und 07er Kennzeichen?

06er sind für Kfz-Betriebe mit Probe- und Überführungsfahrten, 07er für Sammlerinnen und Sammler mit mehreren Oldtimern ab 30 Jahren.

Kann jeder Betrieb ein rotes Kennzeichen beantragen?

Nein, die Zulassungsstelle prüft, ob tatsächlich regelmäßig entsprechende Fahrten anfallen und ob die antragstellende Person zuverlässig ist.

Was ist ein Fahrzeugscheinheft?

Ein Heft, in dem jede Fahrt mit dem roten Kennzeichen mit Datum, Zweck, Fahrzeug und Strecke lückenlos dokumentiert werden muss.

Wie viele Fahrzeuge darf ich mit einem roten Kennzeichen bewegen?

Mehrere, solange jeweils nur eines gleichzeitig unterwegs ist und jede Fahrt im Fahrtenbuch steht.

Wann reicht ein Kurzzeitkennzeichen statt eines roten Kennzeichens?

Bei einer einzelnen, kurzen Fahrt von maximal 5 Tagen Dauer, für wiederkehrende Fahrten ist das rote Kennzeichen praktischer.

Quellen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)