Diplomatenkennzeichen: die 0er-Kennzeichen erklärt
Stand: 01.09.2026
Ein Diplomatenkennzeichen beginnt mit der Ziffer 0 oder trägt die Kürzel CD beziehungsweise CC und kennzeichnet Fahrzeuge ausländischer Botschaften, internationaler Organisationen und Konsulate in Deutschland.
Auf einen Blick
- Kennzeichen mit vorangestellter 0 gehören zu diplomatischen Vertretungen mit vollem Status.
- CD steht für Corps Diplomatique, CC für Corps Consulaire.
- Vergeben werden die Kennzeichen von der Zulassungsbehörde Berlin nach Bestätigung durch das Auswärtige Amt.
- Die Immunität betrifft grundsätzlich die Person, nicht automatisch das Fahrzeug.
- Eine amtliche, öffentliche Liste mit Länderzuordnung der Zahlenblöcke existiert nicht.
Was das 0er-Kennzeichen bedeutet
Ein deutsches Kennzeichen, das mit einer 0 beginnt, gehört zu einer ausländischen diplomatischen Vertretung. Die Ziffer 0 markiert eine Mission mit vollem diplomatischem Status: Botschaften, ständige Vertretungen internationaler Organisationen und vergleichbare Einrichtungen. Das Muster folgt dem Aufbau 0 gefolgt von zwei Zahlenblöcken, wobei der erste Block nach der Null der jeweiligen Vertretung zugeordnet ist. Eine öffentliche, verlässliche Zuordnung von Zahlenblöcken zu einzelnen Ländern gibt es nicht, da die internen Listen laufend angepasst werden und nicht amtlich veröffentlicht sind.
Die Grundlage für diese besondere Kennzeichnung reicht bis in die Wiener Übereinkommen von 1961 und 1963 zurück, die die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen Staaten völkerrechtlich regeln. Deutschland setzt diese Vorgaben national um, unter anderem durch die eigene Kennzeichnung der Fahrzeuge akkreditierter Vertretungen. Das System ist seither im Kern stabil geblieben, auch wenn sich die Zahl der in Berlin ansässigen Vertretungen über die Jahrzehnte verändert hat.
CD und CC: die beiden Varianten
Neben dem reinen 0er-Kennzeichen gibt es die Kürzel CD und CC. CD steht für Corps Diplomatique und kennzeichnet Fahrzeuge von Botschaften und diplomatischem Personal mit vollem Status. CC steht für Corps Consulaire und wird für Fahrzeuge von Konsulaten und deren Personal vergeben, das in der Regel einen eingeschränkteren rechtlichen Status genießt als das diplomatische Personal. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sich daraus unterschiedliche Rechte und Pflichten im Straßenverkehr ergeben.
Manche internationalen Organisationen mit Sitz in Deutschland nutzen je nach ihrem im Amtssitzabkommen festgelegten Status eigene Varianten dieser Systematik. Für den Straßenverkehr bleibt entscheidend, dass 0er-, CD- und CC-Kennzeichen klar von gewöhnlichen Kennzeichen unterscheidbar sind, sodass Polizei und andere Behörden auf einen Blick erkennen, dass ein besonderes Verfahren gelten kann.
Wer die Kennzeichen vergibt
Zuständig ist grundsätzlich die Zulassungsbehörde in Berlin, da dort die meisten Botschaften und internationalen Vertretungen ihren Sitz haben. Voraussetzung ist eine Bestätigung des Auswärtigen Amtes, das den diplomatischen oder konsularischen Status der Person oder Einrichtung vorab prüft. Ohne diese Bestätigung wird kein 0er-, CD- oder CC-Kennzeichen ausgegeben. Mehr zu amtlichen Sonderkennzeichen für Behörden und öffentliche Einrichtungen liefert der Ratgeber zu Behördenkennzeichen.
Die Beantragung läuft in der Praxis über die jeweilige Vertretung selbst, nicht über die einzelne Person: Die Botschaft oder internationale Organisation reicht die nötigen Unterlagen bei der Zulassungsbehörde ein, nachdem das Auswärtige Amt den Status bestätigt hat. Für neu akkreditierte Diplomatinnen und Diplomaten gehört das meist zu den ersten Verwaltungsschritten nach der Ankunft in Deutschland.
Privilegien und ihre Grenzen
Diplomatische Kennzeichen werden oft mit vollständiger Immunität gleichgesetzt, das trifft in dieser Pauschalität nicht zu. Die Wiener Übereinkommen regeln die Immunität der Person, nicht die des Fahrzeugs. Ein Fahrzeug mit 0er-Kennzeichen kann also durchaus abgeschleppt oder wegen eines Verkehrsverstoßes registriert werden, die Frage ist nur, ob und wie eine Sanktion gegenüber der fahrenden Person durchgesetzt werden kann. Bei schwereren Fällen bleibt in der Praxis oft nur der diplomatische Weg über das Auswärtige Amt. Alle übrigen Unterscheidungszeichen der Zulassungsbezirke finden sich in der Kennzeichen-Liste.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist zudem, dass für Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen andere Verkehrsregeln gelten. Das ist nicht der Fall: Tempolimits, Vorfahrtsregeln und die Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung gelten unverändert, auch eine elektronische Versicherungsbestätigung ist bei der Zulassung erforderlich. Der Unterschied liegt allein darin, wie im Streitfall mit der fahrenden Person umgegangen werden kann, nicht darin, welche Regeln am Steuer gelten.
Erkennbarkeit im Alltag
Für andere Verkehrsteilnehmer ist ein 0er-, CD- oder CC-Kennzeichen sofort erkennbar, auch ohne die genaue Vertretung zu kennen. Das reicht in der Praxis, um bei einem Unfall oder Parkverstoß zu wissen, dass ein besonderes Verfahren gelten kann. Wer sich für weitere amtliche Sonderformen interessiert, findet verwandte Informationen zu Kennzeichen oberster Verfassungsorgane im Ratgeber zu BD-Kennzeichen.
Endet die Tätigkeit einer diplomatischen Vertretung in Deutschland oder wird ein Fahrzeug an eine Person ohne diplomatischen Status verkauft, muss das 0er-, CD- oder CC-Kennzeichen zurückgegeben werden. Das Fahrzeug erhält anschließend ein gewöhnliches Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen des zuständigen Zulassungsbezirks. Diese Rückgabepflicht verhindert, dass diplomatische Sonderkennzeichen dauerhaft im privaten Straßenverkehr verbleiben.
Häufige Fragen
Was bedeutet die 0 am Anfang eines Kennzeichens?
Sie zeigt an, dass das Fahrzeug einer ausländischen diplomatischen Vertretung mit vollem Status gehört, etwa einer Botschaft oder einer internationalen Organisation.
Ist ein Auto mit Diplomatenkennzeichen unantastbar?
Nein. Die Immunität nach den Wiener Übereinkommen betrifft die Person, nicht automatisch das Fahrzeug, ein Verkehrsverstoß kann also registriert werden.
Wo werden Diplomatenkennzeichen ausgestellt?
In der Regel bei der Zulassungsbehörde Berlin, nach vorheriger Bestätigung des Status durch das Auswärtige Amt.
Was ist der Unterschied zwischen CD und CC?
CD kennzeichnet Fahrzeuge mit vollem diplomatischem Status, CC steht für Konsulate und deren Personal mit einem meist eingeschränkteren rechtlichen Status.
Was passiert mit dem Kennzeichen, wenn eine diplomatische Vertretung schließt oder ein Fahrzeug verkauft wird?
Das Sonderkennzeichen wird zurückgegeben, das Fahrzeug erhält danach ein gewöhnliches Kennzeichen seines Zulassungsbezirks.
Quellen
Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Auswärtiges Amt