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H-Kennzeichen: Voraussetzungen, Kosten und Vorteile

Stand: 01.09.2026

Das H-Kennzeichen erhalten Fahrzeuge ab 30 Jahren mit einem Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO. Es bringt eine steuerliche Pauschale von 191,73 Euro im Jahr und freien Zugang zu Umweltzonen.

Auf einen Blick

  • Voraussetzung ist ein Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren sowie ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO.
  • Das Fahrzeug muss sich in einem Zustand befinden, der dem Originalzustand weitgehend entspricht.
  • Die Kfz-Steuer wird durch das H-Kennzeichen zu einer Pauschale von 191,73 Euro pro Jahr.
  • Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen unabhängig von der Schadstoffklasse in Umweltzonen fahren.
  • H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen lassen sich miteinander kombinieren.

Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen kennzeichnet Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt sind. Grundvoraussetzung ist ein Mindestalter von 30 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Erstzulassung. Zusätzlich verlangt die Zulassungsstelle ein Gutachten nach § 23 StVZO, das eine anerkannte Prüforganisation oder ein freier Sachverständiger ausstellt. Darin wird bewertet, ob sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der dem historischen Originalzustand weitgehend entspricht und ob es erhaltenswert im Sinne der Vorschrift ist. Größere technische Umbauten, die vom Originalzustand deutlich abweichen, können die Erteilung erschweren oder verhindern.

Das Gutachten wird bei einer Prüforganisation oder einem freien Oldtimer-Sachverständigen beauftragt und anschließend bei der Zulassungsstelle vorgelegt, zusammen mit dem Antrag auf Umkennzeichnung.

Über die Vergabe des H-Kennzeichens entscheidet die Zulassungsstelle anhand des vorgelegten Gutachtens. Fällt die Begutachtung negativ aus, etwa weil sicherheitsrelevante Bauteile nicht mehr dem Original entsprechen, bleibt das Fahrzeug regulär zugelassen und kann bei einem späteren, verbesserten Zustand erneut zur Begutachtung vorgestellt werden.

Was das H-Kennzeichen steuerlich bedeutet

Mit dem H-Kennzeichen wechselt die Kraftfahrzeugsteuer von der individuellen Berechnung nach Hubraum und Schadstoffklasse zu einer festen Pauschale von 191,73 Euro pro Jahr. Für kleinere, schadstoffarme Fahrzeuge kann die reguläre Besteuerung günstiger ausfallen, für Oldtimer mit großem Hubraum liegt die Pauschale dagegen häufig deutlich unter dem, was nach normaler Berechnung fällig würde. Ob sich das H-Kennzeichen steuerlich lohnt, hängt also stark vom jeweiligen Fahrzeug ab und lässt sich vor der Beantragung durchrechnen.

Da die Pauschale unabhängig vom tatsächlichen Hubraum gilt, profitieren besonders Halterinnen und Halter größerer historischer Fahrzeuge, deren reguläre Steuer sonst deutlich höher ausfallen würde. Bei kleinvolumigen Oldtimern lohnt sich vorher ein Vergleich beider Berechnungsarten, bevor die Umkennzeichnung beantragt wird.

Die Kfz-Steuer wird weiterhin jährlich fällig, lediglich die Berechnungsgrundlage ändert sich zur Pauschale. Eine gesonderte Absenkung für kurze Standzeiten außerhalb einer Saison gibt es beim reinen H-Kennzeichen nicht, dafür ist die Kombination mit einem Saisonkennzeichen vorgesehen.

Versicherung und Zugang zu Umweltzonen

Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen bieten viele Versicherer eigene Oldtimer-Tarife an, die auf die geringe Jahresfahrleistung und den ideellen Wert historischer Fahrzeuge zugeschnitten sind. Ein weiterer praktischer Vorteil betrifft Umweltzonen: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen unabhängig von ihrer tatsächlichen Schadstoffklasse in Umweltzonen fahren, da sie als Kulturgut eingestuft und von den sonst geltenden Plakettenregeln ausgenommen sind.

Diese Ausnahme gilt unabhängig davon, in welcher Stadt oder Region die Umweltzone eingerichtet wurde, solange das Fahrzeug tatsächlich mit gültigem H-Kennzeichen zugelassen ist. Für Halterinnen und Halter, die ihren Oldtimer regelmäßig auch innerstädtisch bewegen möchten, ist das ein praktischer Vorteil gegenüber Fahrzeugen ohne H-Kennzeichen.

Kombination mit Saison und Alternative 07er-Kennzeichen

Wer seinen Oldtimer nur in der wärmeren Jahreszeit bewegt, kann das H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen verbinden. Die Steuerpauschale gilt dann anteilig für den eingetragenen Zeitraum, außerhalb der Saison ruht das Fahrzeug offiziell. Für Sammlerinnen und Sammler, die mehrere Oldtimer besitzen und nicht für jedes einzelne Fahrzeug ein eigenes H-Kennzeichen samt Gutachten beantragen möchten, kann ein rotes 07er-Kennzeichen eine Alternative sein: Damit lassen sich mehrere Fahrzeuge über 30 Jahre mit einem einzigen Kennzeichen bewegen, dokumentiert über ein Fahrtenbuch statt einer festen Zulassung pro Fahrzeug.

Welche der beiden Varianten sich mehr lohnt, hängt von der Zahl der Fahrzeuge und der geplanten Nutzung ab: Ein einzelnes, regelmäßig bewegtes Fahrzeug profitiert meist von einem eigenen H-Kennzeichen mit fester Steuerpauschale, während eine kleine Sammlung mit seltener Nutzung einzelner Fahrzeuge mit dem 07er-Kennzeichen oft praktischer organisiert ist.

Ablauf der Umkennzeichnung bei der Zulassungsstelle

Für die Umkennzeichnung auf ein H-Kennzeichen benötigen Sie neben dem Gutachten nach § 23 StVZO die bisherige Zulassungsbescheinigung, einen gültigen Ausweis sowie den Nachweis der Kfz-Versicherung für das neue Kennzeichen. Die Zulassungsstelle stellt daraufhin eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I aus, in der das H als Zusatz hinter dem bisherigen Kennzeichen vermerkt ist.

Je nach Zulassungsstelle kann für die neuen Kennzeichenschilder mit der Zusatzbeschriftung H eine kurze Wartezeit beim Schildermacher anfallen. In den meisten Fällen lässt sich der gesamte Vorgang aber an einem Termin abschließen, sodass das Fahrzeug direkt im Anschluss mit dem neuen H-Kennzeichen bewegt werden kann.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter bekommt ein Fahrzeug ein H-Kennzeichen?

Ab einem Mindestalter von 30 Jahren, gerechnet ab der Erstzulassung, zusammen mit einem Gutachten nach § 23 StVZO.

Was kostet das H-Kennzeichen steuerlich?

Die Kfz-Steuer wird zu einer Pauschale von 191,73 Euro pro Jahr, unabhängig von Hubraum und Schadstoffklasse.

Darf ich mit H-Kennzeichen in jede Umweltzone fahren?

Ja, Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind von den Plakettenregeln der Umweltzonen ausgenommen.

Kann ich das H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen kombinieren?

Ja, beide lassen sich verbinden, die Steuerpauschale gilt dann anteilig für den eingetragenen Zeitraum.

Was gilt, wenn mein Oldtimer stark umgebaut ist?

Weicht das Fahrzeug deutlich vom Originalzustand ab, kann das die Erteilung des Gutachtens nach § 23 StVZO erschweren oder verhindern.

Quellen

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)