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Ausfuhrkennzeichen: Auto ins Ausland überführen

Stand: 01.09.2026

Das Ausfuhrkennzeichen erkennen Sie am roten Balken mit Ablaufdatum, es gilt für die endgültige Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland und schließt eine Kurzzeitversicherung automatisch mit ein.

Auf einen Blick

  • Roter senkrechter Balken mit dem Ablaufdatum am rechten Rand.
  • Gedacht für die endgültige Ausfuhr eines Fahrzeugs, nicht für kurze Probefahrten.
  • Laufzeit frei wählbar, bis zu einem Jahr möglich.
  • Die Kurzzeitversicherung ist in der Gebühr bereits enthalten.
  • Kaufvertrag und gegebenenfalls ein gültiger HU-Bericht sind für die Beantragung nötig.

Erkennungsmerkmale: roter Balken mit Ablaufdatum

Das Ausfuhrkennzeichen ist auf den ersten Blick an seinem roten senkrechten Balken am rechten Rand zu erkennen. Darin steht, ähnlich wie beim Kurzzeitkennzeichen, das Datum, bis zu dem das Kennzeichen gültig ist. Nach Ablauf dieses Datums darf das Fahrzeug damit nicht mehr bewegt werden. Die übrige Erkennungsnummer folgt dem normalen Aufbau aus Kürzel des Zulassungsbezirks, wie er in der Kennzeichen-Liste beschrieben ist, und einer individuellen Kombination, die sich bei Bedarf auch als Wunschkennzeichen reservieren lässt.

Wofür das Ausfuhrkennzeichen gedacht ist

Anders als das Kurzzeitkennzeichen ist das Ausfuhrkennzeichen ausschließlich für die endgültige Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland gedacht. Wer ein Auto verkauft, das anschließend dauerhaft im Ausland zugelassen wird, oder wer selbst mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland zieht, nutzt dieses Kennzeichen für die Fahrt bis zum neuen Zulassungsort. Für kurze Probe- oder Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands ist es dagegen nicht die richtige Wahl.

Laufzeit, Versicherung und Kosten

Die Gültigkeitsdauer wird bei der Beantragung frei gewählt und kann bis zu einem Jahr betragen, je nachdem, wie lange die Überführung tatsächlich dauert. In der Gebühr für das Ausfuhrkennzeichen ist bereits eine Kurzzeitversicherung für diesen Zeitraum enthalten, eine separate Kfz-Versicherung muss also nicht mehr abgeschlossen werden. Die genauen Kosten hängen von der gewählten Laufzeit ab und sollten direkt bei der Zulassungsstelle erfragt werden.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Für die Beantragung sind in der Regel folgende Unterlagen nötig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über den Kaufvertrag bei einem Fahrzeugverkauf ins Ausland
  • ein gültiger Hauptuntersuchungsbericht, sofern das Fahrzeug HU-pflichtig und diese abgelaufen ist

Die Zulassungsstelle prüft die Unterlagen vor Ort und stellt das Kennzeichen direkt aus.

Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen und Anerkennung im Ausland

Das Ausfuhrkennzeichen wird oft mit dem Kurzzeitkennzeichen verwechselt, da beide einen farbigen Balken mit Datum tragen. Der Unterschied liegt im Zweck: Das Kurzzeitkennzeichen ist für kurze Fahrten innerhalb weniger Tage gedacht, während das Ausfuhrkennzeichen gezielt für die endgültige Ausfuhr eines Fahrzeugs vorgesehen ist und deutlich länger gültig sein kann. International wird das Ausfuhrkennzeichen als reguläres, wenn auch befristetes deutsches Kennzeichen anerkannt und erlaubt die Fahrt bis zum Zielort, an dem das Fahrzeug dann neu zugelassen wird.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich ein Ausfuhrkennzeichen?

Am roten senkrechten Balken mit dem Ablaufdatum am rechten Rand des Kennzeichens.

Wie lange gilt ein Ausfuhrkennzeichen?

Die Laufzeit wird bei der Beantragung gewählt und kann bis zu einem Jahr betragen.

Brauche ich zusätzlich eine eigene Versicherung?

Nein, eine Kurzzeitversicherung ist in der Gebühr bereits enthalten.

Was ist der Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen ist für kurze Fahrten gedacht, das Ausfuhrkennzeichen speziell für die endgültige Ausfuhr ins Ausland.

Welche Unterlagen brauche ich?

Meist Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II, Kaufvertrag und bei Bedarf einen gültigen HU-Bericht.

Quellen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)