Wunschkennzeichen: reservieren, Kosten und Regeln
Stand: 01.09.2026
Ein Wunschkennzeichen können Sie online oder direkt an der Zulassungsstelle reservieren. Die Reservierung kostet 12,80 Euro, bei Online-Reservierung kommen 2,60 Euro hinzu, und für bestimmte Buchstaben-Zahlen-Kombinationen gelten feste Verbote.
Auf einen Blick
- Die Reservierung selbst kostet 12,80 Euro, bei Online-Reservierung kommen 2,60 Euro hinzu.
- Reserviert werden kann online über das Portal der Zulassungsstelle oder direkt am Schalter.
- Wie lange eine Reservierung gültig bleibt, legt jede Zulassungsstelle selbst fest.
- Kombinationen wie NS, KZ, HJ, SA oder SS sind bundesweit verboten, dazu kommen regionale Sperrlisten.
- Auch ein historisches Unterscheidungszeichen lässt sich als Wunschkombination beantragen.
Online oder am Schalter reservieren
Ein Wunschkennzeichen ist die frei gewählte Buchstaben-Zahlen-Kombination nach dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks, zum Beispiel M AF 123 statt einer zufällig vergebenen Nummer. Für die Reservierung stehen zwei Wege offen: online über das Portal der zuständigen Zulassungsstelle oder persönlich am Schalter vor Ort. Beim Online-Weg wählen Sie zunächst den Zulassungsbezirk aus, geben anschließend die gewünschten Buchstaben und Zahlen ein und sehen sofort, ob die Kombination noch frei ist. Ist sie es, sichern Sie sie sich direkt für die anschließende Zulassung, meist gegen Angabe von Namen und Kontaktdaten.
Am Schalter übernimmt diese Prüfung das Personal der Behörde, dafür ist meist ein Termin nötig, den Sie vorab online oder telefonisch vereinbaren. Wer noch unsicher ist, welche Kombination am Ende frei bleibt, profitiert vom Online-Weg: Mehrere Varianten lassen sich hintereinander durchprobieren, ohne einen zusätzlichen Termin zu benötigen.
Wichtig: Die Reservierung ersetzt nicht die Zulassung selbst. Sie sichert nur die Kombination. Angemeldet wird das Fahrzeug erst mit der eigentlichen Zulassung, entweder direkt im Anschluss oder innerhalb der von der Zulassungsstelle gesetzten Frist. Erst mit der Zulassung wird die Kombination endgültig verbraucht und kann nicht mehr von anderen Antragstellenden reserviert werden.
Kosten der Reservierung
Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens fällt eine Gebühr von 12,80 Euro an. Bei der Online-Reservierung kommen 2,60 Euro für den Service des Portals hinzu. Diese Gebühr ist unabhängig von den Kosten für die eigentliche Zulassung und für die Kennzeichenschilder, die zusätzlich beim Schildermacher bestellt werden. Wer am Schalter reserviert, zahlt entsprechend nur die Grundgebühr ohne den Online-Aufschlag.
Die Reservierungsgebühr wird unabhängig davon fällig, ob das Fahrzeug am Ende tatsächlich mit dieser Kombination zugelassen wird. Wer sich also kurzfristig umentscheidet oder die Frist verstreichen lässt, kann die Gebühr in der Regel nicht zurückfordern. Es lohnt sich deshalb, die Wunschkombination vor der Reservierung in Ruhe zu überlegen, statt mehrfach neu zu reservieren.
Wie lange die Reservierung gilt
Eine feste, bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht: Wie lange eine Reservierung gültig bleibt, legt die jeweilige Zulassungsstelle fest. In der Praxis reicht der Zeitraum von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Wird die Frist überschritten, ohne dass das Fahrzeug angemeldet wurde, verfällt die Reservierung, und die Kombination steht wieder für andere Antragstellende zur Verfügung.
Es lohnt sich, den genauen Zeitraum bei der Reservierung direkt zu erfragen oder auf der Bestätigung nachzulesen, bevor Termine für die eigentliche Zulassung geplant werden. Wer beispielsweise noch auf ein bestelltes Fahrzeug wartet, sollte die Reservierung so timen, dass die Frist nicht schon vor der Lieferung abläuft, sonst muss die Kombination samt Gebühr erneut reserviert werden.
Verbotene Kombinationen
Nicht jede Buchstaben-Zahlen-Folge ist erlaubt. Bundesweit gesperrt sind Kombinationen mit klarem Bezug zum Nationalsozialismus, etwa NS, KZ, HJ, SA oder SS, ebenso naheliegende Varianten davon. Zusätzlich führen viele Zulassungsstellen eigene, regionale Sperrlisten für Kombinationen, die beleidigend wirken oder in der Umgangssprache anstößig gelesen werden können.
Diese regionalen Listen unterscheiden sich von Bezirk zu Bezirk und werden von Zeit zu Zeit angepasst, wenn neue anstößige Lesarten auffallen. Ob eine bestimmte Wunschkombination gesperrt ist, zeigt in der Regel schon die Online-Prüfung während der Reservierung, sodass sich Enttäuschungen am Schalter meist vermeiden lassen.
Kurze Kombinationen, Tipps und Altkennzeichen als Wunschwahl
Besonders kurze Kombinationen, ein bis zwei Buchstaben mit wenigen Ziffern, sind in vielen Bezirken gefragt und entsprechend schnell vergeben. Wer flexibel bleibt, erhöht die Chancen: Eine zweite oder dritte Wunschvariante bereitzuhalten, spart bei der Reservierung Zeit, falls die erste Wahl bereits vergeben ist. Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle, unmittelbar nach Freigabe eines neuen Kürzels oder zu Jahresbeginn ist die Nachfrage nach kurzen Kombinationen oft höher.
Einen Überblick über alle Unterscheidungszeichen liefert die Kennzeichen-Liste. Wer es historisch mag: Auch ein Unterscheidungszeichen aus der Zeit vor einer Kreisreform lässt sich als Wunschkennzeichen beantragen, sofern der Zulassungsbezirk das Altkennzeichen noch zulässt. Das ist bei vielen wiederbelebten Kürzeln inzwischen möglich und bei Liebhaberinnen und Liebhabern regionaler Geschichte entsprechend beliebt.
Häufige Fragen
Kann ich ein Wunschkennzeichen kostenlos reservieren?
Nein, die Reservierung kostet 12,80 Euro, bei Online-Reservierung zusätzlich 2,60 Euro.
Muss ich die reservierte Kombination sofort zulassen?
Nein, aber die Reservierung ist zeitlich begrenzt. Wie lange sie gilt, legt die jeweilige Zulassungsstelle fest.
Welche Kombinationen sind verboten?
Bundesweit gesperrt sind unter anderem NS, KZ, HJ, SA und SS sowie naheliegende Varianten, dazu kommen regionale Sperrlisten einzelner Zulassungsstellen.
Gilt eine Reservierung auch für andere Zulassungsbezirke?
Nein, die Reservierung gilt jeweils nur für den Bezirk, in dem sie vorgenommen wurde.
Ist ein Altkennzeichen als Wunschkombination möglich?
Ja, sofern der zuständige Zulassungsbezirk das historische Unterscheidungszeichen wieder zulässt.
Quellen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)