Motorradkennzeichen: Größen, Kosten und Regeln
Stand: 01.09.2026
Motorradkennzeichen sind seit 2011 einheitlich 180 x 200 Millimeter groß, werden nur am Heck angebracht und lassen sich gut mit einem Saisonkennzeichen oder einer persönlichen Wunschkombination verbinden.
Auf einen Blick
- Seit 2011 einheitliche Größe: 180 x 200 Millimeter.
- Nur ein Kennzeichen am Heck, ein Kennzeichen vorne ist nicht vorgesehen.
- Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter nutzen ein Versicherungskennzeichen statt eines regulären Kennzeichens.
- Ein Saisonkennzeichen lohnt sich für die meisten Motorradfahrer.
- Die Kosten setzen sich aus Kennzeichenherstellung und Zulassungsgebühr zusammen.
Größe und Format des Motorradkennzeichens
Für Motorräder gilt seit 2011 ein einheitliches Format: Das Kennzeichen misst 180 x 200 Millimeter und ist damit deutlich kleiner und quadratischer als ein Autokennzeichen. Es handelt sich um ein zweizeiliges Kennzeichen: Oben stehen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer in kompakter Form, was auf der kleinen Fläche Platz spart. Schriftgröße und Prüfplakette folgen denselben Vorgaben wie bei größeren Kennzeichen, nur im verkleinerten Maßstab.
Diese Größe gilt für Krafträder aller Hubraumklassen, von kleinen Leichtkrafträdern bis zur großen Maschine. Wer mehr zu den unterschiedlichen zweizeiligen Formaten wissen möchte, findet einen Überblick im Ratgeber zweizeilige Kennzeichen.
Nur ein Kennzeichen: die Montage am Heck
Anders als beim Auto benötigt ein Motorrad nur ein einziges Kennzeichen. Es wird am Heck montiert, meist am Kennzeichenträger unterhalb der Rückleuchte. Ein Kennzeichen an der Front ist nicht vorgeschrieben und bei den meisten Motorrädern aus bautechnischen Gründen auch gar nicht vorgesehen. Wichtig ist, dass das Kennzeichen gut lesbar, ausreichend beleuchtet und nicht durch Gepäck oder eine ungünstige Neigung verdeckt ist. Bei einer Kontrolle zählt vor allem die einwandfreie Lesbarkeit bei Tag und Nacht.
Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und das Versicherungskennzeichen
Nicht jedes zweirädrige Fahrzeug trägt ein reguläres Motorradkennzeichen. Für Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und für E-Scooter gilt ein eigenes System: das Versicherungskennzeichen. Es wird nicht bei der Zulassungsstelle beantragt, sondern direkt beim Versicherer erworben und jährlich zum 1. März erneuert. Die beiden Systeme sollten nicht verwechselt werden, denn ein Kleinkraftrad benötigt keine klassische Zulassung. Alle Einzelheiten dazu, einschließlich der jährlichen Farbwechsel, finden Sie im Ratgeber Versicherungskennzeichen.
Leichtkrafträder mit mehr als 50 Kubikzentimetern oder mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit werden dagegen wie reguläre Motorräder behandelt: Sie durchlaufen eine normale Zulassung und erhalten das beschriebene, 180 x 200 Millimeter große Kennzeichen.
Saisonkennzeichen für Motorräder
Da die meisten Motorräder ohnehin nicht ganzjährig gefahren werden, ist das Saisonkennzeichen bei Zweirädern besonders verbreitet. Auf dem Kennzeichen steht dann zusätzlich zur Erkennungsnummer der Zeitraum, in dem das Fahrzeug zugelassen und versichert ist, zum Beispiel von März bis Oktober. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Motorrad weder gefahren noch auf öffentlichem Straßenland abgestellt werden, dafür fallen Steuer und Versicherung auch nur anteilig an. Wie die Kombination genau funktioniert und welche Zeiträume möglich sind, erklärt der Ratgeber Saisonkennzeichen.
Kosten bei Kennzeichenherstellung und Zulassung
Die Kosten für ein Motorradkennzeichen setzen sich aus zwei Teilen zusammen: der Herstellung der Kennzeichenschilder beim Schildermacher oder direkt an der Zulassungsstelle, und den Verwaltungsgebühren für die Zulassung selbst. Beide Beträge unterscheiden sich je nach Anbieter und Zulassungsbezirk, weshalb sich ein Vergleich lohnt. Wer ein Wunschkennzeichen mit einer persönlichen Buchstaben-Zahlen-Kombination möchte, zahlt zusätzlich eine Reservierungsgebühr, wie im Ratgeber Wunschkennzeichen beschrieben.
| Fahrzeugtyp | Kennzeichenart | Größe |
|---|---|---|
| Motorrad, Leichtkraftrad | reguläres Kennzeichen | 180 x 200 mm |
| Kleinkraftrad bis 50 ccm | Versicherungskennzeichen | kleines Format |
| E-Scooter | Versicherungskennzeichen (Plakette) | Aufkleber |
Häufige Fragen
Muss ich vorne und hinten ein Kennzeichen anbringen?
Nein, Motorräder tragen nur ein Kennzeichen, das am Heck montiert wird.
Welche Größe hat ein Motorradkennzeichen?
Seit 2011 gilt einheitlich das Format 180 x 200 Millimeter.
Brauche ich für einen 50-ccm-Roller ein normales Kennzeichen?
Nein, Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter nutzen stattdessen ein Versicherungskennzeichen.
Gilt ein Saisonkennzeichen auch für Motorräder?
Ja, das ist bei Zweirädern sogar besonders verbreitet, meist für die Frühjahrs- und Sommermonate.
Wie viel kostet ein Motorradkennzeichen?
Ohne festen Betrag, die Kosten hängen vom Schildermacher und von der Zulassungsstelle ab.
Quellen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)