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Saisonkennzeichen: Zeitraum, Kosten und Regeln

Stand: 01.09.2026

Ein Saisonkennzeichen trägt eine selbst gewählte Zeitspanne von 2 bis 11 Monaten auf dem Schild, etwa 04/10, und erlaubt Fahren und Stehen auf öffentlichen Straßen nur innerhalb dieses Zeitraums.

Auf einen Blick

  • Die Saison umfasst zwischen 2 und 11 Monaten und steht direkt auf dem Kennzeichen, zum Beispiel als 04/10.
  • Kfz-Steuer und Versicherung werden nur für die gebuchte Saison fällig.
  • Außerhalb der Saison ist Fahren und Stehen auf öffentlichen Straßen untersagt.
  • Besonders verbreitet ist das Saisonkennzeichen bei Motorrädern, Cabrios und Wohnmobilen.
  • Eine Kombination mit dem H-Kennzeichen ist möglich.

Was ein Saisonkennzeichen ist und wie Sie es lesen

Ein Saisonkennzeichen trägt neben dem gewöhnlichen Unterscheidungszeichen eine zusätzliche Angabe: zwei zweistellige Zahlen, getrennt durch einen Schrägstrich, zum Beispiel 04/10. Die erste Zahl nennt den Monat, ab dem das Fahrzeug zugelassen ist, die zweite den letzten Monat der Saison. Bei 04/10 ist das Fahrzeug also von April bis einschließlich Oktober zugelassen. Die Saison muss mindestens 2 und darf höchstens 11 Monate umfassen, sie wird bei der Zulassung frei gewählt und bleibt danach fest auf dem Schild stehen.

Die Wahl der Saison ist grundsätzlich frei, solange die Mindest- und Höchstdauer eingehalten wird. Viele Halterinnen und Halter orientieren sich an der tatsächlichen Nutzung ihres Fahrzeugs, etwa an der typischen Motorradsaison von Frühjahr bis Herbst, statt an starr vorgegebenen Kalendermonaten.

Auf dem Kennzeichen selbst erscheinen die beiden Monatsangaben klein oberhalb oder neben der eigentlichen Buchstaben-Zahlen-Kombination, je nach Bauform des Schildes. Bei einer Kontrolle lässt sich die Saison damit auf den ersten Blick ablesen, ohne dass Fahrzeugpapiere geprüft werden müssen.

Steuer und Versicherung nur für die gebuchte Zeit

Der finanzielle Vorteil eines Saisonkennzeichens liegt darin, dass sowohl Kraftfahrzeugsteuer als auch Versicherungsbeitrag ausschließlich für den eingetragenen Zeitraum berechnet werden. Für ein Fahrzeug, das ohnehin nur einen Teil des Jahres genutzt wird, entfällt so die Steuer- und Versicherungslast für die restlichen Monate, in denen ein regulär zugelassenes Fahrzeug trotzdem voll bezahlt werden müsste.

Auch bei einem Schadensfall außerhalb der eingetragenen Saison greift der reguläre Versicherungsschutz nicht, da das Fahrzeug in dieser Zeit offiziell nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Innerhalb der Saison gilt der Versicherungsschutz dagegen wie bei einem regulär ganzjährig zugelassenen Fahrzeug.

Was außerhalb der Saison gilt

Außerhalb der eingetragenen Monate ruht die Zulassung vollständig. Das Fahrzeug darf in dieser Zeit weder auf öffentlichen Straßen gefahren noch dort abgestellt werden, auch nicht kurz oder ausnahmsweise. Erlaubt bleibt lediglich das Abstellen auf privatem Grund, etwa in einer Garage oder auf einem eingefriedeten Grundstück. Wer außerhalb der Saison erwischt wird, riskiert eine Anzeige wegen Fahrens beziehungsweise Abstellens ohne gültige Zulassung.

Diese strikte Regelung unterscheidet das deutsche Saisonkennzeichen von Lösungen in manchen Nachbarländern, in denen ein Abstellen auf öffentlichem Grund auch außerhalb der Saison toleriert wird. Wer sein Fahrzeug also nicht auf einem eigenen Grundstück oder in einer Garage unterbringen kann, sollte vor der Anmeldung klären, wo es in den Monaten außerhalb der Saison stehen wird.

Für Wohnmobile oder Anhänger, die außerhalb der Saison auf einem gemieteten Stellplatz untergebracht werden, zählt auch ein solcher privater Stellplatz als zulässiger Abstellort, solange er nicht Teil des öffentlichen Straßenraums ist. Im Zweifel hilft eine kurze Nachfrage bei der Zulassungsstelle oder der Kommune.

Für wen sich ein Saisonkennzeichen eignet

Am häufigsten findet sich das Saisonkennzeichen bei Motorrädern, die ohnehin nur in der wärmeren Jahreszeit bewegt werden, sowie bei Cabrios und Wohnmobilen mit ausgeprägter Saisonnutzung. Auch für landwirtschaftliche oder saisonale Nutzfahrzeuge ist die Regelung praktisch. Wer zusätzlich ein Fahrzeug im Oldtimer-Alter besitzt, kann das Saisonkennzeichen mit einem H-Kennzeichen verbinden: Die Steuerpauschale des H-Kennzeichens gilt dann anteilig für die eingetragene Saison, während außerhalb dieser Zeit ebenfalls Fahr- und Stehverbot gilt.

Je kürzer die tatsächliche Nutzungszeit im Jahr, desto deutlicher fällt die Ersparnis gegenüber einer ganzjährigen Zulassung aus. Vor der Anmeldung lohnt sich deshalb ein Blick auf die eigene Nutzung der letzten Jahre, um die passende Saisonlänge realistisch einzuschätzen.

Auch gewerblich genutzte Fahrzeuge mit ausgeprägter Saisonabhängigkeit, etwa Fahrzeuge für den Wintersportverleih oder für saisonale Veranstaltungen, lassen sich auf diese Weise wirtschaftlich zulassen, ohne das ganze Jahr über Steuer und Versicherung für Standzeiten zu zahlen.

Ummeldung und Verlängerung der Saison

Die einmal eingetragene Saison lässt sich bei Bedarf nachträglich ändern, etwa wenn sich die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs verschiebt. Dafür ist ein Termin bei der Zulassungsstelle nötig, verbunden mit einer neuen Zulassungsbescheinigung, auf der die angepasste Zeitspanne vermerkt wird.

Wer sein Fahrzeug am Ende der Saison ohnehin abmelden möchte, etwa weil es verkauft wird, kann dies unabhängig vom eingetragenen Zeitraum jederzeit tun. Das Saisonkennzeichen bindet also nicht an eine bestimmte Mindestlaufzeit über mehrere Jahre.

Häufige Fragen

Wie lange kann die Saison eines Saisonkennzeichens dauern?

Zwischen 2 und 11 Monaten, die genaue Spanne wird bei der Zulassung frei gewählt.

Was bedeutet die Zahl 04/10 auf dem Kennzeichen?

Das Fahrzeug ist von April bis einschließlich Oktober zugelassen.

Darf ich außerhalb der Saison kurz zum Tanken fahren?

Nein, außerhalb der Saison ist jede Fahrt auf öffentlichen Straßen untersagt, ausnahmslos.

Darf mein Fahrzeug außerhalb der Saison auf der Straße stehen?

Nein, auch das Abstellen auf öffentlichen Straßen ist untersagt, erlaubt ist nur privater Grund.

Kann ich Saison- und H-Kennzeichen kombinieren?

Ja, beide lassen sich verbinden, die Steuerpauschale des H-Kennzeichens gilt dann anteilig für die eingetragene Saison.

Quellen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)