Kennzeichenverzeichnis Alle Kfz-Kennzeichen in Deutschland

Versicherungskennzeichen: Moped, Roller und E-Scooter

Stand: 01.09.2026

Das Versicherungskennzeichen ersetzt bei Kleinkrafträdern bis 50 Kubikzentimeter und bei E-Scootern die klassische Zulassung, gilt jeweils für ein Versicherungsjahr und wechselt dabei jährlich die Farbe.

Auf einen Blick

  • Das Versicherungskennzeichen gilt für Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter und 45 km/h sowie für E-Scooter.
  • Das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar des Folgejahres.
  • Die Farbe wechselt jährlich in fester Rotation zwischen Grün, Schwarz und Blau.
  • Die Kosten bestehen ausschließlich aus der Versicherungsprämie, eine klassische Zulassung entfällt.
  • Ausgestellt wird das Kennzeichen direkt vom Versicherer, nicht von der Zulassungsstelle.

Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungskennzeichen

Das Versicherungskennzeichen ersetzt bei Kleinkrafträdern bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h die klassische Zulassung. Dazu zählen Mopeds, Mokicks und vergleichbare Kleinkrafträder. Auch E-Scooter, die als Elektrokleinstfahrzeuge eingestuft sind, benötigen ein eigenes Versicherungskennzeichen, allerdings in Form einer selbstklebenden Plakette statt eines starren Schilds. Ein amtliches Kennzeichen mit eigener Zulassungsbescheinigung wie beim Auto oder Motorrad gibt es für diese Fahrzeugklassen nicht, das Versicherungskennzeichen übernimmt die Funktion des Versicherungsnachweises direkt am Fahrzeug.

Für Motorräder und Leichtkrafträder mit mehr als 50 Kubikzentimetern oder höherer Geschwindigkeit gilt dagegen das reguläre Zulassungsverfahren mit eigenem, dauerhaftem Kennzeichen und Fahrzeugschein. Die Grenze bei 50 Kubikzentimetern und 45 km/h orientiert sich an der Fahrzeugklasse der Kleinkrafträder, für die der Gesetzgeber ein vereinfachtes Verfahren ohne klassische Zulassungsbescheinigung vorgesehen hat.

Versicherungsjahr und Farbwechsel

Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder folgt nicht dem Kalenderjahr, sondern läuft vom 1. März bis zum 28. beziehungsweise im Schaltjahr 29. Februar des Folgejahres. Zum Start jedes neuen Versicherungsjahres wechselt die Farbe des Kennzeichens, damit Polizei und Ordnungsbehörden auf einen Blick erkennen können, ob der Versicherungsschutz noch läuft. Die Farbe folgt einer festen Dreier-Rotation zwischen Grün, Schwarz und Blau, danach beginnt der Zyklus von vorn. Ein Kennzeichen in der falschen Farbe für das laufende Jahr gilt als deutlicher Hinweis auf eine abgelaufene oder gekündigte Versicherung.

Kosten und wo Sie es bekommen

Anders als bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen fallen keine separaten Gebühren für eine Zulassungsstelle an. Die Kosten für ein Versicherungskennzeichen bestehen ausschließlich aus der Versicherungsprämie, die je nach Versicherer, Fahrzeugtyp und Alter der fahrenden Person unterschiedlich ausfällt. Junge Fahrerinnen und Fahrer zahlen bei den meisten Anbietern spürbar mehr als erfahrene. Ausgestellt wird das Kennzeichen direkt vom gewählten Versicherer bei Abschluss der Haftpflichtversicherung, nicht von der Zulassungsstelle. Ein Wechsel des Versicherers während des laufenden Versicherungsjahres ist möglich, in diesem Fall erhalten Sie ein neues Kennzeichen vom neuen Anbieter.

FahrzeugtypForm des Kennzeichens
Kleinkraftrad, Moped, MokickSteckschild aus Metall oder Kunststoff
E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug)Selbstklebende Plakette

E-Scooter und andere Kleinstfahrzeuge

Für E-Scooter gilt seit ihrer Einordnung als eigene Fahrzeugklasse dieselbe Versicherungspflicht wie für Kleinkrafträder, nur die Bauform des Kennzeichens unterscheidet sich. Die Plakette wird am Heck des Fahrzeugs angebracht und muss bei jedem Jahreswechsel des Versicherungsjahres erneuert werden. Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs ist, fährt ohne nachweisbare Haftpflichtversicherung und riskiert bei einem Unfall, für entstandene Schäden persönlich aufzukommen. Normale Fahrräder und Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h benötigen dagegen kein Versicherungskennzeichen. Eine Übersicht aller Kennzeichenarten in Deutschland finden Sie in der Kennzeichen-Liste.

Polizei und Ordnungsämter erkennen ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen allein an der Farbe, ohne das Kennzeichen im Einzelfall abgleichen zu müssen. Wer mit der Farbe des vergangenen Versicherungsjahres unterwegs ist, muss mit einer Kontrolle und im Zweifel mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne gültigen Versicherungsschutz rechnen. Auch das Fahren mit einer Plakette, die erkennbar nicht zum eigenen Fahrzeug gehört, etwa nach einem Diebstahl, wird als Verstoß gegen die Versicherungspflicht gewertet. Wer sein Kleinkraftrad oder seinen E-Scooter länger nicht nutzt, kann die Versicherung kündigen, muss das Fahrzeug dann aber bis zur nächsten Anmeldung auf einem privaten Grundstück abstellen, da ohne gültiges Kennzeichen keine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist.

Verlust, Wechsel und Weitergabe

Geht ein Versicherungskennzeichen verloren oder wird es gestohlen, stellt der Versicherer auf Anfrage ein Ersatzkennzeichen aus. Bis zum Erhalt des neuen Schilds darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, da ohne sichtbares Kennzeichen der Versicherungsnachweis fehlt. Beim Verkauf des Fahrzeugs bleibt das Kennzeichen bei der bisherigen Halterin oder dem bisherigen Halter, es wird nicht mit dem Fahrzeug weitergegeben. Die neue Besitzerin oder der neue Besitzer benötigt eine eigene Versicherung und damit ein eigenes, neues Kennzeichen, bevor das Fahrzeug wieder am Straßenverkehr teilnehmen darf. Wer sein Fahrzeug ohnehin abmelden möchte, teilt dies am besten direkt dem Versicherer mit, damit Police und Kennzeichen zum Ende des laufenden Versicherungsjahres sauber beendet werden.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann man ein Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen fahren?

Das Mindestalter richtet sich nach der Fahrerlaubnis, in der Regel reicht ab 15 Jahren die Prüfbescheinigung oder ab 16 Jahren der Führerschein der Klasse AM. Das Versicherungskennzeichen selbst kennt kein eigenes Mindestalter, es setzt lediglich eine gültige Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug voraus.

Muss ich das Versicherungskennzeichen jedes Jahr neu beantragen?

Ja, mit jedem neuen Versicherungsjahr ab dem 1. März ändert sich die Farbe, und Sie erhalten von Ihrem Versicherer automatisch ein neues Kennzeichen, sobald die Prämie für das kommende Jahr bezahlt ist.

Was passiert, wenn ich ohne gültiges Versicherungskennzeichen fahre?

Ohne aktuelles Kennzeichen besteht kein Nachweis über eine laufende Haftpflichtversicherung, das Fahrzeug gilt dann als nicht versichert, mit entsprechenden rechtlichen und finanziellen Folgen bei einem Unfall.

Kann ich das Versicherungskennzeichen von einem anderen Fahrzeug weiterverwenden?

Nein, das Kennzeichen ist an eine bestimmte Versicherung und ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und lässt sich nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen.

Brauchen auch E-Bikes ein Versicherungskennzeichen?

Normale E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h benötigen kein Versicherungskennzeichen, das gilt nur für schnellere oder motorisch angetriebene Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter und Kleinkrafträder.

Quellen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).