DBPKV 26
BP Kennzeichen: Bundespolizei
Stand: 01.09.2026
BP ist ein bundesweites Sonderkennzeichen: es steht für Bundespolizei. Privatpersonen können dieses Kürzel nicht beantragen.
BP kennzeichnet Fahrzeuge der Bundespolizei und wird seit 1956 im gesamten Bundesgebiet vergeben. Als Bundeskennzeichen ist es keinem einzelnen Landkreis zugeordnet, sondern gilt bundesweit einheitlich. Der Aufbau folgt dabei denselben Regeln wie bei jedem anderen deutschen Kennzeichen: Buchstaben, gefolgt von einer individuellen, eigens vergebenen Erkennungsnummer aus Ziffern.
Weil es sich um ein Kennzeichen des Bundes handelt, läuft die Vergabe nicht über eine gewöhnliche Zulassungsstelle, und Privatpersonen können BP nicht beantragen. Im Straßenverkehr begegnet man ihm ausschließlich an Fahrzeugen der Bundespolizei, nie an privat zugelassenen Autos. Auch für Rückfragen zu einer bestimmten Kombination bleibt die Zulassungsstelle die richtige Anlaufstelle.
Häufige Fragen
Wofür steht das Kennzeichen BP?
BP ist ein bundesweites Sonderkennzeichen und steht für Bundespolizei.
Kann ich ein BP-Kennzeichen beantragen?
Nein. BP ist Fahrzeugen einer bestimmten Institution vorbehalten, Privatpersonen erhalten dieses Kürzel bei keiner Zulassungsstelle.
Quellen
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Verzeichnis der Unterscheidungszeichen. Wikipedia: Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland (Lizenz CC BY-SA 4.0), geprüft am 01.09.2026.
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