DBGKV 26
BG Kennzeichen: Bundesgrenzschutz (bis 2006)
Stand: 01.09.2026
BG ist ein bundesweites Sonderkennzeichen: es steht für Bundesgrenzschutz (bis 2006). Es wird nicht mehr neu vergeben, bereits zugeteilte Schilder bleiben gültig.
BG war das Kürzel für Fahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und wurde 1956 eingeführt. Neu vergeben wird es heute nicht mehr, doch bereits ausgegebene Kennzeichen bleiben weiterhin gültig. Auch dieses Bundeskennzeichen besteht aus Buchstaben und einer nachgestellten Erkennungsnummer aus Ziffern, genau wie ein gewöhnliches Kennzeichen einer Zulassungsstelle.
Da es sich um ein Bundeskennzeichen handelt, konnten Privatpersonen es ohnehin nie bei einer gewöhnlichen Zulassungsstelle beantragen, sondern nur die zuständige Bundesbehörde selbst. Auf heutigen Straßen ist BG deshalb nur noch vereinzelt an älteren, damals zugelassenen Fahrzeugen zu sehen. Spätere Änderungen an der Zulassung, etwa bei einem Halterwechsel, laufen ebenfalls über dieselbe Zulassungsstelle.
Häufige Fragen
Wofür steht das Kennzeichen BG?
BG ist ein bundesweites Sonderkennzeichen und steht für Bundesgrenzschutz (bis 2006).
Kann ich ein BG-Kennzeichen beantragen?
Nein. BG ist Fahrzeugen einer bestimmten Institution vorbehalten, Privatpersonen erhalten dieses Kürzel bei keiner Zulassungsstelle.
Wird BG noch vergeben?
Nein, BG wird nicht mehr neu zugeteilt. Noch vorhandene Schilder bleiben bis zur Abmeldung des Fahrzeugs gültig.
Quellen
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Verzeichnis der Unterscheidungszeichen. Wikipedia: Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland (Lizenz CC BY-SA 4.0), geprüft am 01.09.2026.
Weitere Sonderkennzeichen
Behördenkennzeichen erklärt Wunschkennzeichen reservieren Kennzeichen-Liste A bis Z